Syrien wird diese ISIS Mitglieder mit dt. Pass nicht aufnehmen oder einbürgern. Und wenn Syrien die nicht aufnimmt, wären die staatenlos bei der Aberkennung der dt. Staatsbürgerschaft. Was nach dem dt. Grundgesetz, Art. 16, nicht zulässig ist.
Wie sie es drehen und wenden, dieser dt. ISIS Export bleibt ein deutsches Problem.