VonMahnstein schrieb am 06.04.2021 06:06:
Syrien wird diese ISIS Mitglieder mit dt. Pass nicht aufnehmen oder einbürgern. Und wenn Syrien die nicht aufnimmt, wären die staatenlos bei der Aberkennung der dt. Staatsbürgerschaft. Was nach dem dt. Grundgesetz, Art. 16, nicht zulässig ist.
Wie sie es drehen und wenden, dieser dt. ISIS Export bleibt ein deutsches Problem.
Warum? Wir machen dies genauso wie die Laender Afrikas und Arabiens welche ihre zu uns gefluechteten Raeuber, Moerder und Vergewaltiger auch nicht mehr zuruecknehmen wollen. Warum sollten also allein wir nun anders verfahren, nein wir lassen den Muell schoen da rumliegen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.04.2021 08:50).