das bei einem Zusammenleben mit den Müttern/Eltern das Kindeswohl wohl eindeutig gefährdet sein dürfzte müssen die Kinder dauerhaft und vollständig von ihren Eltern getrennt werden.
Für die deutschen Kinder muss der deutsche Statt aufkommen bzw. für eine angemessene und fördernde Heimunterbringung sorgen.
Die Verurteilung und den Strafvollzug für die Mütter/Eltern sollte man den slouveränen Syrischen Staat überlassen, allenfalls sollte man Rechtshilfe leisten und eine Verurteilung zu landesüblichen Konditionen nicht erschweren.
Sollten die Mütter/Eltern ausgewiesen werden kommen sie hier vor Gericht und/oder in die geschlossene Psychiatrie.
Die Gesellschaft (und Ihre Kinder) müssen vor ihnen geschützt werden.