Wieder mal wird von Jens Thomas für die deutsche
Staatsangehörigkeitsregelung der Kampfbegriff "Blutsrecht" benutzt.
Das passt immer gut, wenn man deutsche Rückständigkeit und deutschen
Rassismus beweisen will. Dabei handelt es sich hier um ein
Abstammungsrecht, das mit "Blut", also "Rasse" überhaupt nichts zu
tun hat.
Oder wie ist es dann möglich, dass mein ägyptisch-stämmiger Freund
und seine gleichfalls von dort stammende Frau, die beide vor Jahren
die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, natürlich ihren
Kindern auch den deutschen Pass vererbt haben?
Mit "Blut" hat das nichts zu tun. Hier wird schlicht eine
Staatsangehörigkeit vererbt. Das ist meiner Meinung nach eine gute
Regelung, die 1913 auch aus gutem Grunde eingeführt wurde.
Im übrigen sollte mittlerweile auch dem letzten Gutmenschen klar
sein, dass Staatbürgerschaft kein Hilfsmittel zur besseren
Integration ist. Deshalb sollte Integration immer Voraussetzung für
die Staatsbügerschaft sein, nicht umgekehrt.
Staatsangehörigkeitsregelung der Kampfbegriff "Blutsrecht" benutzt.
Das passt immer gut, wenn man deutsche Rückständigkeit und deutschen
Rassismus beweisen will. Dabei handelt es sich hier um ein
Abstammungsrecht, das mit "Blut", also "Rasse" überhaupt nichts zu
tun hat.
Oder wie ist es dann möglich, dass mein ägyptisch-stämmiger Freund
und seine gleichfalls von dort stammende Frau, die beide vor Jahren
die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, natürlich ihren
Kindern auch den deutschen Pass vererbt haben?
Mit "Blut" hat das nichts zu tun. Hier wird schlicht eine
Staatsangehörigkeit vererbt. Das ist meiner Meinung nach eine gute
Regelung, die 1913 auch aus gutem Grunde eingeführt wurde.
Im übrigen sollte mittlerweile auch dem letzten Gutmenschen klar
sein, dass Staatbürgerschaft kein Hilfsmittel zur besseren
Integration ist. Deshalb sollte Integration immer Voraussetzung für
die Staatsbügerschaft sein, nicht umgekehrt.