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  • Deep_Thought

mehr als 1000 Beiträge seit 07.10.2005

Exakt! Sprachtest ja, aber nicht als Voraussetzung

Kleines Beispiel dazu:

Ein Freund von mir hat eine japanische Freundin. Diese kam vor ein
paar Jahren nach Deutschland, nachdem er für fünf Jahre bei ihr in
Japan gelebt hat, weil sie halt zusammensein wollen.
Sie wollte hier studieren und mußte einen Sprachtest fürs Studium
machen. Ist ja auch ok, denn wenn sie nicht versteht, was da erzählt
wird, nützt das Studium wenig. Aber: Das Durchfallen bei dem
Sprachtest hatte nicht zur Folge, daß sie ausgewiesen wurde, sondern
die Auflage bekam, einen Kurs zu besuchen und sich später noch einmal
prüfen zu lassen, um ihre verbesserten Fähigkeiten nachzuweisen. Das
tat sie dann uns ist mittlerweile mit dem Studium fertig.
So muß es sein: Der erste Sprachtest ist schon wichtig, aber er darf
nicht als Grundlage der Entscheidung rein/raus dienen, sondern sollte
nur die Sprachfähigkeiten eines Menschen evaluieren. Damit darf
_keine_ Bewertung verbunden sein, die sich irgendwie auf die
Einbürgerung auswirkt.
Zeigt sich bei der Evaluierung eine Sprachkompetenz unterhalb
irgendeiner vernünftig zu wählenden Schwelle, dann kommt halt die
Auflage, die Sprache in einem bestimmten Zeitraum zu lernen und dann
erneut anzutreten. _Dann_ kann der Sprachtest als
Entscheidungskriterium dienen, vorher aber nicht!
Und selbst in diesem Falle kann man sicher noch genügend Fälle
finden, wo ein nicht bestandener Test nicht automatisch zur Ablehnung
führt.
Naja, Grundsatz sollte halt sein, die Sprachfähigkeit nicht (nur) zu
fordern, sondern vor allem das Erlernen der Sprache zu fördern.
Fördern und fordern... da kriege ich gleich wieder Zahnschmerzen,
aber in einem anderen Zusammenhang.
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