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  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

Stellen wir die Sache mal vom Kopf auf die Füße

lilywhite schrieb am 9. Juni 2006 12:17

> Unverfroren würde ich es nennen, dass dieser Staat diese Leute
> zunächst einbürgert, sie also zu seinen Bürgern macht - und sich dann
> aber einfach der Konsequenzen entledigen will, wenn dieser Bürger
> dann in diesem Staat aus verschiedensten Gründen straffällig wird!

Tja, wer eingebürgert werden will, hat sich an die fucking rules zu
halten. Gleiches Recht für ALLE.

> Hier wird dem Delinquenten einzig und allein die Tatsache zum
> Verhängnis, dass er nicht in Deutschland geboren wurde - denn einem
> deutschen Straftäter, der dasselbe getan hat, würde natürlich keine
> Ausweisung drohen. Entweder mache ich einen Menschen zum Staatsbürger
> oder ich lasse es bleiben! Sowas kann es nun wirklich nicht geben.

Jeder Staat kann sich aussuchen, WEN er einbürgert. Wenn er als Preis
für die Einbürgerung verlangt, daß der Eingebürgerte den Arsch
hochbekommt, ist das sein gutes Recht. Wenn ein Staat als Preis für
die Einbürgerung eine gelungene "Integration" oder sonstwas verlangt,
MUSS der Einbürgerungswillige diesen Preis zahlen. Oder er ist out of
order.

> > In welchem Land der Welt kann man mit Vorstrafen eingebürgert werden?

> Das geht auch in Deutschland nicht. Deutschland dürfte sich also
> keine vorbestraften Kriminellen wissentlich ins Land holen. Stellt
> sich die Frage: wieso werden diese Leute dann ausgerechnet hier
> plötzlich kriminell? Könnte es vielleicht daran liegen, dass sie
> hierzulande als Migranten (trotz deutschem Pass) von vorn herein
> benachteiligt sind? 4 Mal häufiger unter Arbeitslosigkeit zu leiden
> haben (trotz teils durchschnittlicher Qualifikation), wie
> Einheimische? Dass allgemein wenig Wert darauf gelegt wird - von
> Seiten der Politik wie auch der Gesellschaft - Zuwanderer zu
> gleichberechtigten und anerkannten Individuen dieser Gesellschaft zu
> machen?

Weil man eine Streichelpolitik verfolgte?
Die übliche 68erlike-Methode "Du kommst aus Schafehüterland, weißt
nicht, was hier Standard ist und das entschuldigt sämliche
Verfehlungen"?
Quasi ein Ablaß durch (nichtdeutsche) Herkunft?
Wer etwas erreichen will (zB eine Einbürgerung, soziale Anerkennung
o.ä.), muß dafür etwas tun. Das ist seine Benachteiligung, für deren
Überwindung er eben mehr Kraft aufwenden muß.
Wenn irgendein Migrantenkind aus Kreuzberg eine Lehrstelle haben
will, muß es eben passable Schulnoten vorweisen und versuchen,
bundesweit an eine Lehrstelle zu kommen. Da ist kein Unterschied zu
Neufünfland, wer dort eine Lehrstelle haben will, bewirbt sich
fucking bundesweit und verläßt seinen Heimatort, wenn er denn eine
bekommt. Oder warum verlassen äußerst viele Jugendliche die
(nichtmehr ganz so) neuen Bundesländer? Weil ihnen die Landschaft
nicht gefällt?
Nein, die haben teilweise (großteils) begriffen: willst Du was werden
(etwas anderes als lebenslanger Harz IVler), geh nach Bayern o.ä. und
beiß Dich durch.

> > In den klassischen Einwnderungsländern sicher nicht.
> > Warum dann bei uns?

> Du hast nicht richtig hingeschaut: es sollen ja gar keine
> Vorbestraften eingebürgert werden, sondern geringe Strafen von
> bereits Eingebürgerten (z.B. Geldstrafen von 90 Tagessätzen) sollen
> zukünftig ausreichen, einem eingebürgerten Migranten seine
> Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen und ihn mit quasi nichts in
> sein Ursprungsland abzuschieben, in dem ihn im schlimmsten Fall eben
> gar nichts erwartet, nicht einmal eine Familie oder Bekannte.

Exakt falsch. Genau verkehrtrum. Eingebürgert kann nur werden, wer
keine Delikte, welche schon zu geringen Strafen geführt haben,
begangen hat. Eine Staatsbürgerschaft kann nämlich nur aus triftigen
Gründen (und da zählt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen nicht
drunter) wieder entzogen werden. Und selbst dann NUR, wenn der
Delinquent noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzt.

Die erwähnten Vorstrafen sind EINBÜRGERUNGSHINDERNISSE, dh, wer
Scheiße baut, kriegt keinen deutschen Paß. Wer einen deutschen Paß
hat, dem kann man ihm nämlich kaum noch wegnehmen. Der kann dann auch
für 3 Jahre in den Bau gehen, das ist egal. AUSGEBÜRGERT kann man
faktisch so gut wie überhauptnicht werden.

> > "Das heißt: Den deutschen Pass kann jetzt nur erhalten, abgesehen von
> > der Option diesen per Geburt zu bekommen, wer mindestens seit acht
> > Jahren in Deutschland lebt, sich zur freiheitlich-demokratischen
> > Grundordnung bekennt, in der Regel keine Sozialleistungen bezieht,
> > auch ausreichend Deutsch sprechen kann, seine bisherige
> > Staatsbürgerschaft aufgibt und nicht kriminell ist."

> > Und was ist daran jetzt wieder falsch?

> Falsch ist die Herangehensweise. So kann man keine echte
> Identifikation mit Deutschland und schon gar keine gelungene
> Integration erreichen. Auch fragt man sich, wie weit solche

Wie sonst? Diese Herangehensweise ist quasi ein Verlangen zur
Bekenntnis, daß man sich an Gesetze und die FDGO halten möchte.
Vorgelagerte Bewährung könnte man es auch nennen. Ein Staat muß
niemanden einen Vertrauensvorschuß geben.

> Regelungen gehen dürfen sollen: Mit Mehmet wurde damals sogar ein
> hier in Deutschland geborener Deutscher in die Türkei abgeschoben. Er
> hatte einen deutschen Pass, war hier geboren und wurde in ein Land
> geschickt, das er nicht kannte, nur, weil er dort Verwandte hatte -

Mehmet hatte KEINEN deutschen Paß. Mal nur als Anmerkung. Er war de
jure und de fakto Türke. Er hatte evtl einen DPA (deutschen
Personalausweis, in dem aber drin stand: Nationalität = türkisch).

> die er auch nicht kannte! Würde man das auch mit deutschen
> Straftätern machen, die eine Großtante in Frankreich haben??

Wenn sie französiche Staatsbürger sind: JA.

> > Manchen Leuten muss echt mal
> > der Kopf gewaschen werden.

> Ja, und mit dir sollten wir da anscheinden anfangen.

Du solltest einfach mal den Ablauf INFORMIEREN, DENKEN und dann erst
REDEN erlernen.

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