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Avatar von Rkahr
  • Rkahr

mehr als 1000 Beiträge seit 25.04.2023

Re: From the River to the Sea

Ist interessant wenn man da den Straftatbestand der Volksverhetzung reinbringt.

"https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__6.html

(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören."

UUUh... steht dir jetzt frei das ganze durchzuziehen, aber ob du wirklich öffentlich dazu aufrufen willst, dass jetzt einer personenmehrheit (wir haben nun mal sehr viele Flüchtlinge in Deutschland) sowas zugefügt wird.... das sind drei Jahre. Würde ich mir an deiner Stelle noch mal überlegen.

Das sind ja keine Staatsangehörigen eines annerkannten Staates, weil weder Israel noch Deutschland Palästina anerkennt, also sind das zuerst mal Flüchtlinge. Und wenn da wer gegen Flüchtlinge wettert, gegen eine sehr wohl schützenswerte Gruppe inerhalb Deutschlands, dann sehen wir das nich gerne.

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