2008 wurde die Ukraine (leider) nicht in die NATO aufgenommen, danach war das Thema vom Tisch. Merkel Deutschland hätte auch später nicht zugestimmt. 2014 hat Putin die Situation genutzt und mit seinen grünen Männchen den Donbass und Krim annektiert.
Dann wurde er größenwahnsinning und wollte die ganze Ukraine, das Ergebnis sehen wir. Die annektierten Gebiet sind in Gefahr zurückerobert zu werden, sogar der Verlust der Krim droht.
Bezüglich NATO Beitritt ehemaliger Ostblock Staaten, dazu gibt es ja genüg pol. Erklärungen/Verträge von Russland unterschrieben.
"In der Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975,3 die auf dem ersten Gipfeltreffen derStaats- und Regierungschefs der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Euro-pa (KSZE) unterzeichnet wurde, verpflichteten sich die Staaten zur Achtung des Rechtsaller Teilnehmerstaaten, „[…] Vertragspartei eines Bündnisses zu sein oder nicht zu sein;desgleichen haben sie das Recht auf Neutralität“."
Nach dem Ende des Kalten Krieges bekannten sich die Staaten Europas in der Charta von Paris für ein Neues Europa vom 21. November 19904 zum Recht der Staaten, „[…] ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen“
In der Absichtserklärung der NATO-Russland-Grundakte vom 27. Mai 19975 bekennen
sich die NATO und Russland gemeinsam zum Grundsatz der Achtung der Souveränität
aller Staaten sowie ihres „naturgegebenen Rechtes, die Mittel zur Gewährleistung ihrer
eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker, wie es in der Schlussakte von Helsinki verankert ist, selbst zu wählen“.
Die konkreteste Formulierung zum „Recht auf Bündnisfreiheit“ findet sich im sog. Doku-
ment von Istanbul der OSZE, das eine Reihe von Beschlüssen, (Gipfel-)Erklärungen, Ver-
tragsänderungen und die Schlussakte zum KSE-Vertrag inkorporiert.6 Das Dokument ent-hält auch die sog. Europäischen Sicherheitscharta vom 19. November 1999, die u.a. vom russischen Außenminister unterzeichnet wurde. In der Charta heißt es in Rn. 8:
„Jeder Teilnehmerstaat hat dasselbe Recht auf Sicherheit. Wir bekräftigen das jedem Teil-nehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von Bündnisverträgen frei zu wählen oder diese im Laufe ihrer Entwicklung zu verändern. Jeder Staat hat auch das Recht auf Neutralität. Jeder Teilnehmerstaat wird diesbezüglich die Rechte aller anderen achten. Sie werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen. Innerhalb der OSZE kommt keinem Staat, keiner Staatengruppe oder Organisation mehr Verantwortung für die Erhaltung von Frieden und Stabilität im OSZE- Gebiet zu als anderen, noch kann einer/eine von ihnen irgendeinen Teil desOSZE-Gebiets als seinen/ihren Einflussbereich betrachten.“
Das Dokument von Istanbul enthält überdies ein Übereinkommen zur Anpassung des Vertrages über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag).7 Neugefasst wurde u.a.die Präambel des KSE-Vertrages. Diese enthält nun folgenden Passus: „[…] im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung, die sie alle für das Streben nach Erreichung größerer Stabilität und Sicherheit in Europa tragen, und eingedenk ihres Rechts, Vertragspartner eines Bündnisses zu sein oder nicht zu sein […].
https://www.bundestag.de/resource/blob/882052/4d2de0aa483eb4ab4642b1163a202b60/freie-Buendniswahl-Ukraine-data.pdf
da können Sie sich noch genauer zum Thema informieren.