Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen.
Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch, militärisch oder polizeilich für eine unbestimmte Vielzahl von Personen angeordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten (Betretungsverbot) beziehungsweise das Haus, die Wohnung oder die Kaserne zu verlassen und zu bestimmten Zeiten auszugehen.
wenn mich nicht alles täuscht ging es in NL um letztere.
Und ja da hört es bei mir auf, auch ich als strenger Vertreter fast jedweder Kontaktbeschränkung in Zeiten der Pandemie, würde eine Ausgangssperre nicht hinnehmen. Ausgehen ist nicht gleich Kontakt.