muß mir begründen, auf welches Recht er sich stützt. Das Polizeirecht darf nur bei Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit ( z.B. Gefahrenabwehr, Verkehrslenkung usw.) angewendet werden. Bei friedlichem Spaziergängern greift das Polizeirecht nicht.
https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/polg_laender.htm