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  • zimttörtchen

10 Beiträge seit 30.12.2021

Ein Beamter, der mich unbescholtenen Bürger auffordert, mich zu entfernen

muß mir begründen, auf welches Recht er sich stützt. Das Polizeirecht darf nur bei Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit ( z.B. Gefahrenabwehr, Verkehrslenkung usw.) angewendet werden. Bei friedlichem Spaziergängern greift das Polizeirecht nicht.

https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/polg_laender.htm

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