marasek schrieb am 30.12.2021 20:54:
zimttörtchen schrieb am 30.12.2021 20:10:
muß mir begründen, auf welches Recht er sich stützt. Das Polizeirecht darf nur bei Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit ( z.B. Gefahrenabwehr, Verkehrslenkung usw.) angewendet werden. Bei friedlichem Spaziergängern greift das Polizeirecht nicht.
https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/polg_laender.htm
Die Polizei spricht einen Platzverweis aus, und wenn man dem nicht nachkommt, gibt es u. U. Beseitigungsgewahrsam und noch die übliche Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Gegen den Platzverweis kannst Du klagen, aber den Widerstand durftest Du trotzdem nicht leisten, also hast Du nach fünf Jahren Klageweg im besten Falle nur eine teure Wohnungsdekoration mehr.
Und das Ganze nennt man dann freiheitlich-demokratische Grundordnung!