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  • Lister Lustspielgruppe

8 Beiträge seit 18.11.2021

Re: Ein Beamter, der mich unbescholtenen Bürger auffordert, mich zu entfernen

marasek schrieb am 30.12.2021 20:54:

zimttörtchen schrieb am 30.12.2021 20:10:

muß mir begründen, auf welches Recht er sich stützt. Das Polizeirecht darf nur bei Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit ( z.B. Gefahrenabwehr, Verkehrslenkung usw.) angewendet werden. Bei friedlichem Spaziergängern greift das Polizeirecht nicht.

https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/polg_laender.htm

Die Polizei spricht einen Platzverweis aus,

Und mit welcher Begründung? Oder braucht es in dieser "Demokratie" gar keine mehr?

und wenn man dem nicht nachkommt, gibt es u. U. Beseitigungsgewahrsam und noch die übliche Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Gegen den Platzverweis kannst Du klagen, aber den Widerstand durftest Du trotzdem nicht leisten, also hast Du nach fünf Jahren Klageweg im besten Falle nur eine teure Wohnungsdekoration mehr.

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