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  • Wagenrecht

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2021

Re: Ein Beamter, der mich unbescholtenen Bürger auffordert, mich zu entfernen

Das ist nicht ganz richtig.

Gegen rechtswidrige Polizeieinsätze darf man sehr wohl Widerstand leisten. Wobei er eine gewisse Angemessenheit beinhalten muss. Es gab aber von daher auch schon Freispruch für jemanden, der zwei Polizisten erschossen hat. Weil der Polizeieinsatz rechtswidrig war.

Allerdings gibt es da diverse Schwierigkeiten. Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche. Und der Staat stellt sich gerne stur.

In hiesigem Fallbeispiel wäre ja die Handlungsgrundlage der Polizei eine vermeintlicher Notstand. Den müsste man erst mal kippen. Was schon unabhängig von der Tatsächlichkeit schwierig werden dürfte.

Dann bliebe trotzdem noch das Problem, wenn man diese Grundlage gekippt hätte, dass man mit dieser Basis die Anerkennung erreichen müsste, dass deswegen der Polizeieinsatz rechtswidrig war. Und das wäre schwieriger als man denkt, da der Staat ja unwillig ist. Die Probleme, auf die man dabei stößt, sind mannigfaltig. Wenn zum Beispiel ein Richter angesichts einer weißen Wand sagt, diese sei grün/gelb kariert, dann ist die Wand grün/gelb kariert.

Und wenn man das dann trotzdem hinbekommen hat, bleibt immer noch der Schritt, dass man auf dieser Grundlage erstreiten muss, dass nun eben das eigene Handeln nicht zu beanstanden ist. Und auch da gilt dann wieder so Probleme anzugehen, dass die weiße Wand grün/gelb kariert ist.

Das nennt sich dann Rechtsstaat.

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