Polizisten haben die Pflicht, (hier: Deutschland)rechtswidrige Einsätze zu verweigern.
Die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme muss vom Vorgesetzten schriftlich bestätigt werden.
Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt
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