Wagenrecht schrieb am 31.12.2021 04:24:
Das ist nicht ganz richtig.
Gegen rechtswidrige Polizeieinsätze darf man sehr wohl Widerstand leisten. Wobei er eine gewisse Angemessenheit beinhalten muss. Es gab aber von daher auch schon Freispruch für jemanden, der zwei Polizisten erschossen hat. Weil der Polizeieinsatz rechtswidrig war.
Das war ein Spezialfall, weil der Angeklagte darlegen konnte, dass er von einem Überfall einer verfeindeten Gang ausgehen konnte. Aus seiner subjektiven Sicht hat er sich also gar nicht gegen den Polizeieinsatz, sondern einen vermuteten Überfall gewehrt. Hätte er gewusst, dass es sich um einen Polizeieinsatz gehandelt hat, wäre er dran gewesen, unabhängig von der Legalität des Einsatzes.
Das nennt sich dann Rechtsstaat.
Tja. Hat das die Querdenkerklientel gejuckt, solange das vor allem "Zecken" betroffen hat?