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  • milano22

93 Beiträge seit 16.09.2022

wird auch nicht erfasst.

Wird bei Aufnahme der betroffenen Person jedoch deutlich, dass die Krankenhausaufnahme in keinem Zusammenhang mit der Covid-19-Diagnose steht, z.B. nach einem Verkehrsunfall, dann besteht keine Meldepflicht." Hier lässt sich also nur sagen: Wer eindeutig nicht wegen einer Infektion mit Sars-CoV-2 im Krankenhaus landet, wird auch nicht erfasst.

Das kann man sich wünschen, das lässt sich aber ganz sicher nicht sagen.
Dass es keine Meldepflicht gibt, bedeutet nämlich nicht, dass die Verkehrsunfallopfer auch nicht als Covid-Patienten gemeldet werden.
Vor allem dann, wenn die Kliniken damit Geld verdienen können.
Oder wird das von irgend einer Stelle kontrolliert?

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