Die Wehrbeauftragte Eva Högl (SPD) regte vor wenigen Tagen schon mal an, die Musterungen wieder aufzunehmen.
Da würde ich mal sagen Guten Morgen. Das ist gar nicht Aufgabe der oder des Wehrbeauftragten. Der Wehrbeauftragte ist einzig und allein für die Bearbeitung von Eingaben von Soldaten der Bundeswehr bzw. auf eigene Initiative wirkend, wenn Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten oder der Grundsätze der Inneren Führung schließen lassen. Als sie noch Abgeordnete war hätte Högle natürlich sagen können was sie will, aber das ist sie durch ihr Amt als Wehrbeaftragte nicht mehr, da der Wehrbeauftragte als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages ein Wahlbeamter und zugleich juristische Person darstellt.