Die Gesetze dafür sind alle noch da.
Nur wurde diese "in Friedenszeiten ausgesetzt":
§2 WPflG:
Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html
Man braucht also nicht darüber diskutieren, "eventuell" für einen Wiedereinführung der Wehrpflicht vorzubauen. Einfach den Spannungsall erklären, und damit sind alle Paragraphen wieder aktiv.
Aber das soll der Bürger wohl nicht so direkt merken, wohin die Reise geht. Deshalb dieses Ablenkungstheather.