Es gibt ein entscheidendes Problem bei der Todesstrafe:
Sie ist endgültig!
In der Vergangenheit hat es nachweislich immer wieder Fehlurteile
gegeben.
Einen unschuldigen Menschen ein Leben lang einzusperren, ist schlimm.
Dennoch, jeder der ein funktionierendes Strafsystem fordert,
muss auch bereit sein, unschuldig ins Gefängnis zu gehen.
Der Leitsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist eine Utopie.
Unter 100 schuldigen wird immer ein unschuldiger sitzen.
Das wir dennoch strafen müssen, dürfte gesellschaftlicher Konsens
sein.
Anders sieht es bei der Todesstrafe aus:
Die Todesstrafe hat keine abschreckende Funktion. Dazu möge man
einfach googeln.
Bleibt nur noch die Genugtuungsfunktion für die Angehörigen übrig.
Die entscheidende Frage ist, ob wir bereit sind, Unschuldige dafür zu
opfern, dass die Angehörigen von Mordopfern (eine vermeintliche)
Genugtuung erfahren.
Meine Antwort lautet ganz klar: NEIN!
Bei einer Lebenslangen Haftstrafe besteht immer die Hoffnung, dass
die Unschuld
bewiesen wird. Auch geht keine Gefahr von einem inhaftierten Menschen
aus.
Die Todesstrafe hingegen schafft vollendete Tatsachen.
Sie ist endgültig!
In der Vergangenheit hat es nachweislich immer wieder Fehlurteile
gegeben.
Einen unschuldigen Menschen ein Leben lang einzusperren, ist schlimm.
Dennoch, jeder der ein funktionierendes Strafsystem fordert,
muss auch bereit sein, unschuldig ins Gefängnis zu gehen.
Der Leitsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist eine Utopie.
Unter 100 schuldigen wird immer ein unschuldiger sitzen.
Das wir dennoch strafen müssen, dürfte gesellschaftlicher Konsens
sein.
Anders sieht es bei der Todesstrafe aus:
Die Todesstrafe hat keine abschreckende Funktion. Dazu möge man
einfach googeln.
Bleibt nur noch die Genugtuungsfunktion für die Angehörigen übrig.
Die entscheidende Frage ist, ob wir bereit sind, Unschuldige dafür zu
opfern, dass die Angehörigen von Mordopfern (eine vermeintliche)
Genugtuung erfahren.
Meine Antwort lautet ganz klar: NEIN!
Bei einer Lebenslangen Haftstrafe besteht immer die Hoffnung, dass
die Unschuld
bewiesen wird. Auch geht keine Gefahr von einem inhaftierten Menschen
aus.
Die Todesstrafe hingegen schafft vollendete Tatsachen.