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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Entweder keine Todestrafe oder man hält sie in der Summe

von Kosten, Unmenschlichkeit, möglicher Verfahrensfehler und
Abschreckung für richtig.

Wenn sie für richtig gehalten wird, auch mit der Möglichkeit der
Hinrichtung Unschuldiger, dann sollten auch diejenigen die die
Urteile als Kläger, Nebenkläger beantragen, als Berufsrichter oder
Geschworende fällen nach Auslosung von Angesicht zu Angesicht
vollstrecken (müssen), evtl. in der Gitterzelle mit einer Magnum oder
Pumpgun von aussen niederschiessen.

Entweder hat der Mensch eine Würde und dann keine Todestrafe oder er
hat die durch seine Tat(en) verwirkt, dann niederschiessen wie einen
tollwütigen Hund.

Wer das ( für sich ) zu grausam findet darf eben nicht Todeestrafe
beantrtagen oder fällen. 


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