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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Falsch, 1. Rückfallquote ist gleich Null.

2. Nicht lange nach dem letztinstanzlichen Urteil rummachen spart
viel Geld, evtl. Gnadenerlasse können ja vor dem Urteil mitgeteilt
werden. 5min nach dem Urteil könnte es vorbei sein.

Auch wenn jeamnd Todesstrafe ablehnt, diese sachlichen Argumente sin
vorhanden, deren Bewertung ist aber offen.

3. Justizirrtum, ist auch nur "kollateralschaden" des Systems,
ähnlich wie staatlich geduldete Alkoholfahrten auch zu unschuldigen
Toten führen.

Kollateralschäden sind zu minimieren, aber nicht auszuschließen,
gehört zum Lebensrisiko.

Die Toten der rückfälligen Sexual- und Kindermörder sind auch jetzt
systembedingt!

Rechenbeispiel:

Todesstrafe für Kindermörder, 49 Schuldige, einen Justizirrtum, wenn
ich von 10% Rückfallquote trotz Psychotherapie ausgehe dann bedeutet
Todesstrafe 5 Opfer weniger und ein Unschuldigen hingerichtet, das
"lohnt" sich!
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