Simulacrum schrieb am 25. April 2011 19:49
> In aufgeklärten Staaten dient die Justiz nur noch dem Schutz der
> Gesellschaft. Nicht der Befriedigung von Rachegelüsten oder der Sühne
> von Verbrechen.
>
Zum Schutz der Gesellschaft braucht man auch die Abschreckung. Das
fängt bei Radarfallen für Raser an und endet eben bei der Androhung
von lebenslänglich für Mord. Die Todesstrafe allerdings ist zur
Abschreckung überflüssig. Wer sich von lebenslänglich nicht
abschrecken lässt, den schreckt auch die Todesstrafe nicht mehr.
> In aufgeklärten Staaten dient die Justiz nur noch dem Schutz der
> Gesellschaft. Nicht der Befriedigung von Rachegelüsten oder der Sühne
> von Verbrechen.
>
Zum Schutz der Gesellschaft braucht man auch die Abschreckung. Das
fängt bei Radarfallen für Raser an und endet eben bei der Androhung
von lebenslänglich für Mord. Die Todesstrafe allerdings ist zur
Abschreckung überflüssig. Wer sich von lebenslänglich nicht
abschrecken lässt, den schreckt auch die Todesstrafe nicht mehr.