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  • deafdumbblind

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2001

Re: Falsch, 1. Rückfallquote ist gleich Null.

Weserpirat schrieb am 26. April 2011 09:42

> 2. Nicht lange nach dem letztinstanzlichen Urteil rummachen spart
> viel Geld, evtl. Gnadenerlasse können ja vor dem Urteil mitgeteilt
> werden. 5min nach dem Urteil könnte es vorbei sein.

> Auch wenn jeamnd Todesstrafe ablehnt, diese sachlichen Argumente sin
> vorhanden, deren Bewertung ist aber offen.

Dann nimm doch mal eine Bewertung vor.

> 3. Justizirrtum, ist auch nur "kollateralschaden" des Systems,
> ähnlich wie staatlich geduldete Alkoholfahrten auch zu unschuldigen
> Toten führen.

Es gibt keine "staatlich gedultete Alkoholfahrten".


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