rebzilla schrieb am 25. April 2011 18:39
> Pro¡ektor schrieb am 25. April 2011 15:59
>
> > Darüber hinaus gibt es keine Rechtfertigung für Töten, nicht aus
> > Rache, nicht aus anderen Gründen, schon gar nicht für gesetzlich
> > legitimiertes Töten.
>
> Selbstverständlich gibt es das.
>
> Wer als Geiselnehmer schon eine Geisel auf den Gewissen hat, und
> damit wegen dem Mord glaubhaft versichern kann, das noch mehr Geiseln
> die Ermodung droht, hat meiner Meinung nach zum Schutz der Geiseln
> (wenn kein anderer Ausweg möglich ist) getötet zu werden.
>
> Ähnliches würde bezüglich organisierter Kriminalität gelten, wenn
> Verbrecherbanden (einschließlich CIA und diverse kriminelle
> Geheimdienste) nicht anders beizukommen ist.
Das ist aber keine Rechtfertigung, sondern höchstens eine Begründung.
Töten aus Notwehr, wenn es wirklich nicht anders geht, wird auch
verfolgt aber nicht bestraft. Damit bleibt es aber trotzdem ein
Verbrechen, auch wenn es nicht bestraft wird.
> Pro¡ektor schrieb am 25. April 2011 15:59
>
> > Darüber hinaus gibt es keine Rechtfertigung für Töten, nicht aus
> > Rache, nicht aus anderen Gründen, schon gar nicht für gesetzlich
> > legitimiertes Töten.
>
> Selbstverständlich gibt es das.
>
> Wer als Geiselnehmer schon eine Geisel auf den Gewissen hat, und
> damit wegen dem Mord glaubhaft versichern kann, das noch mehr Geiseln
> die Ermodung droht, hat meiner Meinung nach zum Schutz der Geiseln
> (wenn kein anderer Ausweg möglich ist) getötet zu werden.
>
> Ähnliches würde bezüglich organisierter Kriminalität gelten, wenn
> Verbrecherbanden (einschließlich CIA und diverse kriminelle
> Geheimdienste) nicht anders beizukommen ist.
Das ist aber keine Rechtfertigung, sondern höchstens eine Begründung.
Töten aus Notwehr, wenn es wirklich nicht anders geht, wird auch
verfolgt aber nicht bestraft. Damit bleibt es aber trotzdem ein
Verbrechen, auch wenn es nicht bestraft wird.