Bitte mal informieren! Auch direktdemokratische Entscheidungen
unterliegen dem Grundgesetz! Die Todesstrafe widerspricht Artikel 1
des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Daher
kann weder der Bundestag noch ein Volksentscheid die Todesstrafe in
Deutschland einführen. Im Übrigen unterliegt Artikel 1 sogar noch der
Ewigkeitsklausel, er kann also nicht per Grundgesetzänderung
umgeändert werden.
Also, zum 1000 mal und für alle zum Mitschreiben:
Mit direkter Demokratie droht NICHT die Einführung der Todesstrafe.
unterliegen dem Grundgesetz! Die Todesstrafe widerspricht Artikel 1
des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Daher
kann weder der Bundestag noch ein Volksentscheid die Todesstrafe in
Deutschland einführen. Im Übrigen unterliegt Artikel 1 sogar noch der
Ewigkeitsklausel, er kann also nicht per Grundgesetzänderung
umgeändert werden.
Also, zum 1000 mal und für alle zum Mitschreiben:
Mit direkter Demokratie droht NICHT die Einführung der Todesstrafe.