auch.dabei schrieb am 26. April 2011 00:03
> Bitte mal informieren! Auch direktdemokratische Entscheidungen
> unterliegen dem Grundgesetz! Die Todesstrafe widerspricht Artikel 1
> des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Daher
> kann weder der Bundestag noch ein Volksentscheid die Todesstrafe in
> Deutschland einführen.
Nun ja, was der Würde des Menschen entspricht und was nicht, das ist
natürlich extrem stark Ansichtssache. Warum soll z.B.
jahrzehntelanges Einsperren von Menschen würdevoller sein als eine
Hinrichtung?
Aber es gibt natürlich auch noch den Artikel 102 GG, der da schlicht
lautet:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."
> Bitte mal informieren! Auch direktdemokratische Entscheidungen
> unterliegen dem Grundgesetz! Die Todesstrafe widerspricht Artikel 1
> des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Daher
> kann weder der Bundestag noch ein Volksentscheid die Todesstrafe in
> Deutschland einführen.
Nun ja, was der Würde des Menschen entspricht und was nicht, das ist
natürlich extrem stark Ansichtssache. Warum soll z.B.
jahrzehntelanges Einsperren von Menschen würdevoller sein als eine
Hinrichtung?
Aber es gibt natürlich auch noch den Artikel 102 GG, der da schlicht
lautet:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."