Simulacrum schrieb am 25. April 2011 22:25
> Hättest du kein Problem damit, dein Leben bis zum Schluß an einem Ort
> führen zu müssen und Familie und Freunde nur dann zu sehen, wenn sie
> auf Besuch vorbeikommen?
Nimmt man den Gedanken ernst, dass es nur um den Schutz der
Gesellschaft geht, dann muss man die Verbannung aufheben, sobald
keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Im Fall Bachmeier z.B.
bestand nie Wiederholungsgefahr, die hätte man also gar nicht
bestrafen dürfen.
Handhabt man das anders, dann ist die Verbannung nur eine humanere
Form der Gefängnisstrafe. Allerdings mit dem Nachteil, dass gerade
die humanene Bedingungen zu einer zeitlich unbefristeten Ausdehnung
führen können. Allerdings halte ich tatsächlich für einige Fälle eine
Verbannung der Täter für den einzigen Weg. Etwa bei rückfölligen
Kinderschändern. Lebenslange Haft steht in keinem Verhältnis zur Tat,
freilassen ist mit dem Schutz der Gesellschaft unvereinbar. Also muss
man einen anderen Weg finden, und da fällt mir nichts besseres ein
als die Verbannung.
> Hättest du kein Problem damit, dein Leben bis zum Schluß an einem Ort
> führen zu müssen und Familie und Freunde nur dann zu sehen, wenn sie
> auf Besuch vorbeikommen?
Nimmt man den Gedanken ernst, dass es nur um den Schutz der
Gesellschaft geht, dann muss man die Verbannung aufheben, sobald
keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Im Fall Bachmeier z.B.
bestand nie Wiederholungsgefahr, die hätte man also gar nicht
bestrafen dürfen.
Handhabt man das anders, dann ist die Verbannung nur eine humanere
Form der Gefängnisstrafe. Allerdings mit dem Nachteil, dass gerade
die humanene Bedingungen zu einer zeitlich unbefristeten Ausdehnung
führen können. Allerdings halte ich tatsächlich für einige Fälle eine
Verbannung der Täter für den einzigen Weg. Etwa bei rückfölligen
Kinderschändern. Lebenslange Haft steht in keinem Verhältnis zur Tat,
freilassen ist mit dem Schutz der Gesellschaft unvereinbar. Also muss
man einen anderen Weg finden, und da fällt mir nichts besseres ein
als die Verbannung.