Ein viel gewichtigeres Problem ist, daß solch eine Macht mißbraucht
werden kann. Damit hat man im 3. Reich schlechte Erfahrung gemacht.
Deswegen wollten die GG-Väter dem Staat diese Macht nicht mehr in die
Hand drücken. Aus demselben Gedanken sind die Grundrechte (als
Abwehrrechte gegen den Staat!) entstanden, obwohl sie im konkreten
Einzelfall durchaus die Polizeiarbeit behindern können.
Außerdem schreckt die Todesstrafe nicht ab. Tötungsdelikte im Affekt
(Totschlag im Affekt, Körperverletzung mit Todesfolge) sind mit
Abschreckung nicht zurückzudrängen, weil der Täter zum Tatzeitpunkt
nicht mehr rational über die Folgen seines Handelns nachdenkt.
Vorsätzliche Tötungsdelikte hingegen sind deswegen nicht über
Abschreckung zurückzudrängen, weil der Täter nicht davon ausgeht,
überhaupt erwischt zu werden, sonst würde er die Tat nicht begehen.
Freilich, bei Taten von Leuten, die wildfremde Passanten zum Spaß tot
oder zum Krüppel schlagen, ist unsere Justiz zu lasch. Hier hat IMO
der Schutz der Allgemeinheit Vorrang zu haben vor den Interessen der
Täter. Solche Leute müssen lebenslang weggesperrt werden, und damit
meine ich nicht 15 Jahre, sondern daß sie den Rest ihres Lebens die
Haftanstalt nicht mehr verlassen.
Dennoch sind auch für diese Leute rechtsstaatliche Maßstäbe
einzuhalten, weil der Schaden, wenn man es nicht täte, letztlich alle
beträfe (in Form eines Willkürstaates).
werden kann. Damit hat man im 3. Reich schlechte Erfahrung gemacht.
Deswegen wollten die GG-Väter dem Staat diese Macht nicht mehr in die
Hand drücken. Aus demselben Gedanken sind die Grundrechte (als
Abwehrrechte gegen den Staat!) entstanden, obwohl sie im konkreten
Einzelfall durchaus die Polizeiarbeit behindern können.
Außerdem schreckt die Todesstrafe nicht ab. Tötungsdelikte im Affekt
(Totschlag im Affekt, Körperverletzung mit Todesfolge) sind mit
Abschreckung nicht zurückzudrängen, weil der Täter zum Tatzeitpunkt
nicht mehr rational über die Folgen seines Handelns nachdenkt.
Vorsätzliche Tötungsdelikte hingegen sind deswegen nicht über
Abschreckung zurückzudrängen, weil der Täter nicht davon ausgeht,
überhaupt erwischt zu werden, sonst würde er die Tat nicht begehen.
Freilich, bei Taten von Leuten, die wildfremde Passanten zum Spaß tot
oder zum Krüppel schlagen, ist unsere Justiz zu lasch. Hier hat IMO
der Schutz der Allgemeinheit Vorrang zu haben vor den Interessen der
Täter. Solche Leute müssen lebenslang weggesperrt werden, und damit
meine ich nicht 15 Jahre, sondern daß sie den Rest ihres Lebens die
Haftanstalt nicht mehr verlassen.
Dennoch sind auch für diese Leute rechtsstaatliche Maßstäbe
einzuhalten, weil der Schaden, wenn man es nicht täte, letztlich alle
beträfe (in Form eines Willkürstaates).