Ansicht umschalten
Avatar von Lochkarte
  • Lochkarte

mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2000

Es gibt keine Verurteilungen 1 und 2 Klasse.

Wie stellst Du Dir das vor? Soll das Gericht sagen: "Wir halten den
Angeklagten für Schuldig, und verurteilen ihn zu Lebenslang. Da aber
ein ganz klitzekleiner Zweifel bleibt, sehen wir von der Todesstrafe
ab." Undenkbar. Ein Angeklagter wird entweder schuldig oder
unschuldig gesprochen, dazwischen gibt es nichts.


Bewerten
- +
Ansicht umschalten