Pro¡ektor schrieb am 25. April 2011 15:59
> Seit der Neuzeit hat sich unsere Rechtssprechung von einer
> Rachejustiz verabschiedet. Strafen sind zur Erziehung gedacht, nicht
> als Racheakte, denn Rache macht kein Verbrechen ungeschehen schon gar
> nicht grausame Kindermorde.
Das wirft eine ganze Reihe von Fragen auf, zum einen nach der Praxis
des Strafvollzugs (auf "Erziehung" wird da offenbar wenig Wert
gelegt), zum anderen danach inwieweit sich dieser Ansatz umsetzen
lässt.
Konkret wird weder der Erfolg der "erzieherischen Maßnahme"
überprüft, und selbst wenn würde es wenig bringen, da auch jemand bei
dem die "Umerziehung" nachweislich versagt nach Absitzen des
Strafmaßes entlassen wird.
> Seit der Neuzeit hat sich unsere Rechtssprechung von einer
> Rachejustiz verabschiedet. Strafen sind zur Erziehung gedacht, nicht
> als Racheakte, denn Rache macht kein Verbrechen ungeschehen schon gar
> nicht grausame Kindermorde.
Das wirft eine ganze Reihe von Fragen auf, zum einen nach der Praxis
des Strafvollzugs (auf "Erziehung" wird da offenbar wenig Wert
gelegt), zum anderen danach inwieweit sich dieser Ansatz umsetzen
lässt.
Konkret wird weder der Erfolg der "erzieherischen Maßnahme"
überprüft, und selbst wenn würde es wenig bringen, da auch jemand bei
dem die "Umerziehung" nachweislich versagt nach Absitzen des
Strafmaßes entlassen wird.