Gotan schrieb am 26. April 2011 01:12
> Pro¡ektor schrieb am 25. April 2011 22:29
>
> > > Das wirft eine ganze Reihe von Fragen auf, zum einen nach der Praxis
> > > des Strafvollzugs (auf "Erziehung" wird da offenbar wenig Wert
> > > gelegt), zum anderen danach inwieweit sich dieser Ansatz umsetzen
> > > lässt.
>
> > Es gibt aber keinen anderen Grund zu Strafen, jedenfalls nicht in
> > unserer Form des Rechtstaates.
>
> Was nicht ausschließt, dass Rache in einer anderen Form des
> Rechtsstaates durchaus ein Grund sein kann, aber lassen wir das. Mir
> geht es eher darum, dass man diesen angegebenen Grund auch
> tatsächlich verfolgt und die entsprechenden Mittel dafür
> bereitstellt.
>
> Wenn ich mir gelegentlich z.B. Forenbeiträge durchlese, die auch der
> Stammtischmeinung entsprechen, es könne Verbrechern im Gefängnis gar
> nicht schlecht genug gehen, und sich offenbar noch daran ergötzen,
> wenn bestimmten Verbrechern im Knast vermutlich Vergewaltigungen
> bevorstehen, dann scheinen wir von dem von dir dargestellten Ideal
> sowohl in der Praxis als auch in Bezug auf die Wünsche und
> Vorstellungen breiter Teile der Bevölkerung jedenfalls meilenweit
> entfernt zu sein.
Auch unser deutsches Justizsystem hat mit Sicherheit Fehler und
Besserungsbedarf. Und das gilt in beide Richtungen, also einerseits
in die Richtung des Schutzes der Öffentlichkeit vor gewissen Tätern
wie psychisch kranke Wiederholungstäter usw. wie auch in die Richtung
der Rehabilitation von Straftätern und beim Umgang mit jugendlichen
Gewalttätern. Wobei ich auch nicht ausschließlich die Justiz hier in
der Pflicht sehe, sondern ein Netzwerk aus Sicherheits und
Sozialgesetzen und Maßnahmen. Denn es fällt auf, dass bestimmte
Straftaten immer in einem bestimmten Umfeld stattfinden, wie die hier
erwähnte brutale Gewalt von Schlägern. Soetwas wird einem in
Zehlendorf oder Mitte weniger passieren als in Mohabit, Lichtenberg,
Neu Kölln usw. um mal bei Berlin zu bleiben. Offensichtlich ist also
die soziale Situation gehörig mit daran beteiligt und die gilt es
durch entsprechende Reformen zu verbessern. Analog dazu hat
Sexualgewalt und -missbrauch auch immer Wurzeln in der Vergangenheit
der Täter und wären durch entsprechend frühe Maßnahmen sicherlich
nachhaltig verhinderbar gewesen sein. Das alles jetzt genau
auszuführen passt aber sicherlich nicht in dieses Forum...
> Platt gefragt: wie kann man unter schlechten Haftbedingungen in einer
> verrohenden Umgebung einen Menschen bessern?
>
> > > Konkret wird weder der Erfolg der "erzieherischen Maßnahme"
> > > überprüft, und selbst wenn würde es wenig bringen, da auch jemand bei
> > > dem die "Umerziehung" nachweislich versagt nach Absitzen des
> > > Strafmaßes entlassen wird.
>
> > Für diesen Fall gibt es die (leider auch oft missbrauchte)
> > Sicherheitsverwahrung, wenn zur Verhinderung weiterer Straftaten das
> > notwendig erscheint.
>
> Wobei es ja dann nicht mehr um Strafe geht, sondern darum den Rest
> der Bevölkerung vor der sicherheitsverwahrten Person zu schützen.
> Angesichts einiger Fälle von Wiederholungstätern finde ich das
> durchaus legitim, auch wenn hier die Schwierigkeit besteht die Rechte
> des Sicherheitsverwahrten gegen die seiner potentiellen Opfer
> aufzurechnen.
Richtig, die Strafe ist verbüßt und es geht um den Schutz der
Bevölkerung. Auch richtig, dass das eigentlich keine Lösung ist,
sondern eher eine Kapitulation vor der Realität. Jedoch ist ein
solcher Vorgang immer noch besser, humaner und insbesondere
korrigierbarer, als den Deliquenten einfach umzubringen.
> Pro¡ektor schrieb am 25. April 2011 22:29
>
> > > Das wirft eine ganze Reihe von Fragen auf, zum einen nach der Praxis
> > > des Strafvollzugs (auf "Erziehung" wird da offenbar wenig Wert
> > > gelegt), zum anderen danach inwieweit sich dieser Ansatz umsetzen
> > > lässt.
>
> > Es gibt aber keinen anderen Grund zu Strafen, jedenfalls nicht in
> > unserer Form des Rechtstaates.
>
> Was nicht ausschließt, dass Rache in einer anderen Form des
> Rechtsstaates durchaus ein Grund sein kann, aber lassen wir das. Mir
> geht es eher darum, dass man diesen angegebenen Grund auch
> tatsächlich verfolgt und die entsprechenden Mittel dafür
> bereitstellt.
>
> Wenn ich mir gelegentlich z.B. Forenbeiträge durchlese, die auch der
> Stammtischmeinung entsprechen, es könne Verbrechern im Gefängnis gar
> nicht schlecht genug gehen, und sich offenbar noch daran ergötzen,
> wenn bestimmten Verbrechern im Knast vermutlich Vergewaltigungen
> bevorstehen, dann scheinen wir von dem von dir dargestellten Ideal
> sowohl in der Praxis als auch in Bezug auf die Wünsche und
> Vorstellungen breiter Teile der Bevölkerung jedenfalls meilenweit
> entfernt zu sein.
Auch unser deutsches Justizsystem hat mit Sicherheit Fehler und
Besserungsbedarf. Und das gilt in beide Richtungen, also einerseits
in die Richtung des Schutzes der Öffentlichkeit vor gewissen Tätern
wie psychisch kranke Wiederholungstäter usw. wie auch in die Richtung
der Rehabilitation von Straftätern und beim Umgang mit jugendlichen
Gewalttätern. Wobei ich auch nicht ausschließlich die Justiz hier in
der Pflicht sehe, sondern ein Netzwerk aus Sicherheits und
Sozialgesetzen und Maßnahmen. Denn es fällt auf, dass bestimmte
Straftaten immer in einem bestimmten Umfeld stattfinden, wie die hier
erwähnte brutale Gewalt von Schlägern. Soetwas wird einem in
Zehlendorf oder Mitte weniger passieren als in Mohabit, Lichtenberg,
Neu Kölln usw. um mal bei Berlin zu bleiben. Offensichtlich ist also
die soziale Situation gehörig mit daran beteiligt und die gilt es
durch entsprechende Reformen zu verbessern. Analog dazu hat
Sexualgewalt und -missbrauch auch immer Wurzeln in der Vergangenheit
der Täter und wären durch entsprechend frühe Maßnahmen sicherlich
nachhaltig verhinderbar gewesen sein. Das alles jetzt genau
auszuführen passt aber sicherlich nicht in dieses Forum...
> Platt gefragt: wie kann man unter schlechten Haftbedingungen in einer
> verrohenden Umgebung einen Menschen bessern?
>
> > > Konkret wird weder der Erfolg der "erzieherischen Maßnahme"
> > > überprüft, und selbst wenn würde es wenig bringen, da auch jemand bei
> > > dem die "Umerziehung" nachweislich versagt nach Absitzen des
> > > Strafmaßes entlassen wird.
>
> > Für diesen Fall gibt es die (leider auch oft missbrauchte)
> > Sicherheitsverwahrung, wenn zur Verhinderung weiterer Straftaten das
> > notwendig erscheint.
>
> Wobei es ja dann nicht mehr um Strafe geht, sondern darum den Rest
> der Bevölkerung vor der sicherheitsverwahrten Person zu schützen.
> Angesichts einiger Fälle von Wiederholungstätern finde ich das
> durchaus legitim, auch wenn hier die Schwierigkeit besteht die Rechte
> des Sicherheitsverwahrten gegen die seiner potentiellen Opfer
> aufzurechnen.
Richtig, die Strafe ist verbüßt und es geht um den Schutz der
Bevölkerung. Auch richtig, dass das eigentlich keine Lösung ist,
sondern eher eine Kapitulation vor der Realität. Jedoch ist ein
solcher Vorgang immer noch besser, humaner und insbesondere
korrigierbarer, als den Deliquenten einfach umzubringen.