Ansicht umschalten
Avatar von WDoser
  • WDoser

mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.2005

Re: Warum hat die Schweiz dann keine?

Ach, wir haben es in der Schweiz fertiggebracht für die
Verwahrungsinitative und die Ausschaffungsinitative zu stimmen -
obwohl die sich rechtlich gesehen kaum umsetzen lassen und in beiden
Fällen immer noch darüber diskutiert wird ob und wie das realisiert
werden kann. Dasselbe Problem hätten wir bei der Wiedereinführung der
Todesstrafe ja auch.

Ginge es nach dem Volk hätte die Schweiz die Todesstrafe wohl noch.
Die wurde nämlich mit der Gründung des Bundesstaates 1848 verboten,
jedoch 1879 nach einer Volksabstimmung wieder zugelassen. 1898 began
der Bund die kantonalen Strafgesetzbücher in einem einzigen Schweizer
Strafgesetz zu vereinheitlichen. Dieser Revision stimmte das Volk
1937 zu und damit wurde 1942 mit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches
auch die Todesstrafe wieder verboten. Bisher wurde erst zweimal
halbherzig versucht die Todesstrafe per Volksinitative zur Abstimmung
zu bringen, was wohl daran liegt dass sich keine politische Partei
finden wird die sie unterstützen würde.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten