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  • Oberguru

mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.2004

... eigentlich sollte keine Methode zulässig sein ...

... und für eine "Übergangsfrist" (um den letzten Befürwortern den
staatlich angeordneten Mord wirklich zu vergällen) dürften nur
blutige Methoden erlaubt sein: guillotinieren oder schächten ... oder
besser doch so, wie mit einem in Kalifornien gestrandeten Wal
verfahren
wurde: "sprengen"* - und zwar derart, dass eine möglichst grosse,
blutige
Sauerei stattzufinden hat und die Leute endlich aufwachen, wie
barbarisch und abscheulich es ist, einem Menschen das Leben zu nehmen
- auch oder schon gar, wenn es auf Staatsanordnung geschieht.

Nachtrag:

* mit genügend "Plastik" (um Kopf, Hals, Rumpf etc.) geht geht doch
dermassen schnell vor sich, dass doch davon ausgegangen werden kann,
dass es zu schnell ist, als dass der Gefangene noch Schmerz empfinden
kann - von daher müsste diese Methode doch als die allerhumanste
überhaupt gelten.

Sorry, soviel Sarkasmus musste mal sein ...
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