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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Die Emotionen der betreffenden Persone sind nur soweit zu

berücksichtigen wie Eigensicherung der Beamten nicht gefährdet wird.

Im Zweifelsfall habe ich als Bürger die Pflicht Anordnungen der
Polzei umfassend zu befolgen, entweder sind die rechtsmäßig dann
spricht sowieso nichts dagegen, wenn Polizei übertrieben oder falsch
bis unrechtmäßig agiert dann ist Widerstand a ) unklug bis tödlich
und b) nicht zielführend und zwecklos. 

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