bombjack schrieb am 6. August 2012 20:53
> Ist, wenn ich den Gesetzeskommentar richtig Sinn habe gar nicht
> vorgesehen bzw.
Versuchen kann man es ... zusätzlich zu anderen juristischen
Anstrengungen (Schadensersatzforderungen o.ä.).
Natürlich sind Ausnahmegenehmigungen nicht "vorgesehen", sonst wären
sie keine Ausnahmegenehmigungen, aber sie sind zumindest möglich. Mit
so einem Ding können auch Privatpersonen eigentlich verbotene
Gegenstände besitzen.
> Der Witz ist doch auch, dass andere Staaten so Besitzverbote in der
> Art gar nicht kennen,
Ja, die Welt lacht mal wieder über Deutschland.
Auch witzig: Die Einordnung von Nunchakus als Würgeinstrument.
Eigentlich sind die Dinger doch hauptsächlich Schlagwaffen?
Ist in Deutschland schon jemals jemand mit einem Nunchaku erwürgt
worden?
> Ist, wenn ich den Gesetzeskommentar richtig Sinn habe gar nicht
> vorgesehen bzw.
Versuchen kann man es ... zusätzlich zu anderen juristischen
Anstrengungen (Schadensersatzforderungen o.ä.).
Natürlich sind Ausnahmegenehmigungen nicht "vorgesehen", sonst wären
sie keine Ausnahmegenehmigungen, aber sie sind zumindest möglich. Mit
so einem Ding können auch Privatpersonen eigentlich verbotene
Gegenstände besitzen.
> Der Witz ist doch auch, dass andere Staaten so Besitzverbote in der
> Art gar nicht kennen,
Ja, die Welt lacht mal wieder über Deutschland.
Auch witzig: Die Einordnung von Nunchakus als Würgeinstrument.
Eigentlich sind die Dinger doch hauptsächlich Schlagwaffen?
Ist in Deutschland schon jemals jemand mit einem Nunchaku erwürgt
worden?