für rechtmäßig hält, obwohl ersteres gegen Artikel 14 und 20 steht (weil kein Einkommen, sondern eine eigene Sparleistung für das Alter) ,
der Rundfunkzwangsbeitrag gegen Artikel 1,2,3,5,14,20 GG steht,
selbst die Zerstörung der bürgerlichen Leben von Frau Baumert (und ihrer Kinder), sowie von Georg Thiel und vielen anderen, wird von den Richtern ohne Achselzucken in Kauf genommen, da die Wünsche der Politiker zu erfüllen wichtiger ist. Die Richterauswahl ist natürlich eine Negativauswahl: Die Politiker wählen die Personen, die sich voraussichtlich nicht gegen ihre Gesetze wenden werden.