"Die Feldhandbücher zahlreicher Staaten erklären, dass Zivilisten den Schutz der Genfer Konventionen und des I. und II. Zusatzprotokolls verlieren, sobald sie sich an bewaffneten Konflikten beteiligen. Sie gelten dann als unlawful combatants und dürfen nach Kriegsvölkerrecht bekämpft werden."
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