Der "Flughafen-Geschäftsführer" des BER verwehrt sich gegen die Bezeichnung als notorischer Lügner vor dem Hintergrund einer ungewissen Eröffnung des Geschäfts, welches zu führen vorzugeben eine notorischen Lüge bleibt, bei der *trommelwirbel* .... Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Kannste Dir gar nicht ausdenken sowas.