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  • knarr

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2007

"unzutreffende Tatsachenbehauptung mit beleidigendem Charakter"

Der "Flughafen-Geschäftsführer" des BER verwehrt sich gegen die Bezeichnung als notorischer Lügner vor dem Hintergrund einer ungewissen Eröffnung des Geschäfts, welches zu führen vorzugeben eine notorischen Lüge bleibt, bei der *trommelwirbel* .... Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Kannste Dir gar nicht ausdenken sowas.

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