Es gab Zeugenaussagen, eidesstattliche Erklärungen und öffentliche Anhörungen darüber, wie die Präsidentschaftswahlen abliefen.
Die entscheidende Frage ist die nach der Zuständigkeit. Das oberste Gericht ist es nicht, der Vizepräsident ist es nicht und die meisten Senatoren auch nicht. All das ist seit dem 6. Januar geklärt.
Gibt es einen Präzedenzfall? Ich glaube nicht. Alles wird so ablaufen, wie in der Verfassung vorgesehen.