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  • gheth

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2002

Artikel teilweise sachlich falsch

"Gerecht, weil es (zumindest bis zur Einführung des Privatfernsehens
und zur Ausdehnung auf Computer) nur solche Personen zu Zahlungen
heranziehen sollte, die das öffentlich-rechtliche Angebot auch
tatsächlich nutzen."

Von Anfang an war das Bereithalten eines Empfangsgerät das
ausschlaggebende Kriterium für die Gebührenpflicht, nicht der Wille
die Angebote zu nutzen, auch nicht die örtliche Empfangsmöglichkeit.
Es gab in den 60ern ein Urteil nachdem eine Bergbäuerin die von ihren
Kindern ein Fernsehgerät geschenkt bekam zahlen musste, obwohl am
entlegenen Wohnort technisch kein Empfang möglich war.

"Das Modell der pauschalen Haushaltsabgabe ist dagegen ausschließlich
ungerecht: Es zieht ausnahmslos alle zur Zahlung heran - und zwar
nicht über die Einkommensteuer, welche die Belastbarkeit
berücksichtigt, sondern über eine Kopfpauschale."
Auch falsch, es soll keine Kopfpauschale werden, sonder eine
einheitliche Abgabe pro Haushalt (in dem sich Empfangsgeräte
befinden), egal wieviel Haushaltsmitglieder dort wohnen. Pech hätten
dann Personen mit einem zweiten Haushalt.
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