Sollte die Haushaltsabgabe kommen, dann wird sich zweifellos erst
einmal wieder das BVerfG. damit beschäftigen müssen. Möglicherweise
endet die "Kopfpauschale" dann dort.
einmal wieder das BVerfG. damit beschäftigen müssen. Möglicherweise
endet die "Kopfpauschale" dann dort.