Lars Träger schrieb am 3. November 2009 17:32
> > zumindest nicht für
> > rundfunkrelevante Ausgaben, weil man sich auf die sogenannte
> > Rundfunkfreiheit beruft (der Fall Heinze lässt grüßen
>
> EU Ausschreibungen für Drehbücher - auf so was kannst wirklich nur du
> kommen.
Schon mal was von der VOF gehört? Wahrscheinlich nicht, denn sonst
würden dir Wettbewerbsmechanismen für Drehbücher gar nicht so abwegig
erscheinen.
Nun ja, um dir das googeln zu ersparen:
VOF = Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen.
Zitat:
Die VOF findet Anwendung auf die Vergabe von Leistungen, die im
Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb
mit freiberuflich Tätigen angeboten werden.
/Zitat
Aber Wettbewerbsmechanismen kennt man beim ÖR offensichtlich noch
nicht, schließlich herrscht da das TINA-Prinzip.
> > zumindest nicht für
> > rundfunkrelevante Ausgaben, weil man sich auf die sogenannte
> > Rundfunkfreiheit beruft (der Fall Heinze lässt grüßen
>
> EU Ausschreibungen für Drehbücher - auf so was kannst wirklich nur du
> kommen.
Schon mal was von der VOF gehört? Wahrscheinlich nicht, denn sonst
würden dir Wettbewerbsmechanismen für Drehbücher gar nicht so abwegig
erscheinen.
Nun ja, um dir das googeln zu ersparen:
VOF = Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen.
Zitat:
Die VOF findet Anwendung auf die Vergabe von Leistungen, die im
Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb
mit freiberuflich Tätigen angeboten werden.
/Zitat
Aber Wettbewerbsmechanismen kennt man beim ÖR offensichtlich noch
nicht, schließlich herrscht da das TINA-Prinzip.