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  • Solid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2001

Re: Gebühr != Steuer

Die Kunst der Rechtsprechung ist es, zu einem vorgegebenen Ziel die
Rechtfertigung passend zu machen. Darin ist das BVerfG ungeschlagen.

Das Ziel ist es, eine Kopfsteuer zu bekommen um die Unterschichten
für die Spiele in panem et circenses abzukassieren. Und die Büttel am
BVerfG werden das willfährig umsetzen.

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