alex (23) schrieb am 30.11.2021 23:24:
Wenn ich den Artikel lese, befürchte ich einen Meineid.
Aber nein doch, keineswegs. Studieren sie die geistigen Ergüsse des BVerfG. Es wird sie ratlos zurücklassen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.12.2021 01:33).