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Avatar von BoMbY
  • BoMbY

mehr als 1000 Beiträge seit 15.04.2000

"aus Gründen des Staatswohls"

Glaube ich gern - nur vielleicht sollte mal jemand Fragen ob damit das Wohl des Deutschen Staates gemeint ist, oder das Wohl eines anderen Staates?

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