Tobias Claren schrieb am 22.12.2019 22:47:
Sir Henry I. schrieb am 22.12.2019 12:21:
DieObersteDirektive schrieb am 22.12.2019 12:16:
sollten wir das gleiche mit ihren Militärstützpunkten in Deutschland und Europa tun. Was sich die USA uns gegenüber leisten, ist hart an der Grenze zu einem kriegerischen Akt.
Nach den Regelungen der UN sind diese Sanktionen ein kriegerischer Akt. Was aber keine Rolle spielt, da Deutschland immer noch unter die Feindstaatenklausel fällt und sich nach wie vor im Kriegszustand mit den Alliierten befindet, was völkerrechtlich vollkommen korrekt ist, denn im Gegensatz zu Japan hat nicht das Land kapituliert, sondern lediglich die Wehrmacht und ihre Truppenbestandteile.
Wo ist das schriftlich zu finden?
Was?
Ich meine das ganz unabhängig davon ob man etwas für richtig oder falsch hält.
Seit wann ist ein Land gezwungen Geschäfte mit einem anderem Land abzuschließen?
Nun, dann schau Dir die, nach wie vor gültigen, SHAEF-Gesetze an und welche Rechte sich die USA dort gegenüber Deutschland einräumen. Kann man sich nicht ausdenken, sowas!