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  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

"Gegenstand laufender Ermittlungen"

Der Vermieter wird eine ziemlich dezidierte Ansage bekommen haben, daß alles rund um dies Thema "Gegenstand laufender Ermittlungen" ist und damit keinerlei Auskünfte erteilt werden dürfen, an wen auch immer, außer an die ermittelnden Behörden.

Information der interessierten Öffentlichkeit hat an dieser Stelle halt keine Priorität.

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