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mehr als 1000 Beiträge seit 18.11.2014

Re: Mögliche Antworten

C4 als fast ausschließlich millitärischer Sprengstoff darf nur mit Sondererlaubnis hergestellt und gelagert werden. Jedes Gramm wird dokumentiert.
Woher haben Privatleute den Sprengstoff her, dazu noch die speziellen Zünder mit Fernzündung.
Das müsste doch für jeden Ermittler der erste Ermittlungsansatz sein.
Und wenn die Generalstaatsanwaltschaft Reste auf dem Tisch gefunden Haben, müsste sogar die Herkunft ermittelbar sein.

Es sei denn, uns sollen irgendwelche ukrainisch/russische Bauernopfer präsentiert werden, um den Fall "abzuschließen".

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