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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Re: Mögliche Antworten

Brasso schrieb am 10.03.2023 06:01:

C4 als fast ausschließlich millitärischer Sprengstoff darf nur mit Sondererlaubnis hergestellt und gelagert werden. Jedes Gramm wird dokumentiert.

Erfahrungen aus verschiedenen Kriegen zeigen, dass sich in Kriegen der Durchsatz erhöht und auch mal eine Kiste "vom Laster fallen kann". Das ist ja auch das Meme russischer Propaganda, dass an die Ukraine gelieferte Waffen in Europa auf dem Schwarzmarkt verkauft werden. Und nicht alle Armeen sind im Umgang mit Munition so pedantisch wie die Bundeswehr.

Woher haben Privatleute den Sprengstoff her, dazu noch die speziellen Zünder mit Fernzündung.
Das müsste doch für jeden Ermittler der erste Ermittlungsansatz sein.

Ich behaupte auch nicht alle Fragen zu beantworten, aber es würde nicht überraschen, wenn es sich wie bei Wagner oder Academi um ehemalige Elite Soldaten mit einer Ausbildung zum Kampfschwimmer oder auch zum Bergungstaucher handelt. Falls es denn so war.

Und wenn die Generalstaatsanwaltschaft Reste auf dem Tisch gefunden Haben, müsste sogar die Herkunft ermittelbar sein.

Zu mindestens Hersteller und Charge könnten unter Umständen nachweisbar sein - und das erste Lieferziel.

Es sei denn, uns sollen irgendwelche ukrainisch/russische Bauernopfer präsentiert werden, um den Fall "abzuschließen".

Im Moment ist weder klar, ob das privat oder staatlich, russisch, ukrainisch oder sonst was war. Mir ging es an dieser Stelle nur darum, ob die technische Machbarkeit plausibel ist.

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