Seit wann darf die deutsche Justiz einen internationalen Haftbefehl ausstellen? Soweit ich weiß, darf die deutsche Staatsanwaltschaft dieses eben nicht, weil sie laut EuGH-Urteil nicht unabhängig ist – also, was ist von dieser Meldung zu halten?
Seit wann darf die deutsche Justiz einen internationalen Haftbefehl ausstellen? Soweit ich weiß, darf die deutsche Staatsanwaltschaft dieses eben nicht, weil sie laut EuGH-Urteil nicht unabhängig ist – also, was ist von dieser Meldung zu halten?